FAQ

„Stimmt es, dass Opioide abhängig machen?“

Viele verbinden Opioide mit Drogen und Abhängigkeit. Zum Thema Abhängigkeit sollte man wissen, dass man zwischen körperlicher und psychischer Abhängigkeit unterscheidet. Eine körperliche Abhängigkeit kann bei vielen Medikamenten auftreten, die körpereigenen Substanzen ähnlich sind. Das liegt daran, dass die Wirkung und Produktion dieser Substanzen in unserem Körper ständig kontrolliert und angepasst wird. Eine Zufuhr von außen führt dazu, dass die körpereigene Produktion dieser oder ähnlicher Substanzen zurückgefahren wird. Hört die Zufuhr von außen abrupt auf, kann die körpereigene Produktion nicht schnell genug wieder hochgefahren werden. Es entsteht ein vorübergehender Mangel, der sich als „Entzugserscheinung“ wie Müdigkeit, erhöhtes Angstgefühl, Gänsehaut oder Schwitzen bemerkbar macht. Die körperliche Gewöhnung kann durch ein „Ausschleichen“ (langsame Dosis-Reduktion) der Therapie wieder rückgängig gemacht und Entzugserscheinungen dadurch weitgehend vermieden werden.
Psychische Abhängigkeit (Sucht) unterscheidet sich von körperlicher Abhängigkeit und ist sowohl ein psychologischer als auch ein Verhaltensprozess. Das Problem ist vielfältig; zu den wichtigsten Eigenschaften von Sucht gehören Verlust der Kontrolle über den Medikamentengebrauch, zwanghafter Medikamentengebrauch, fortgesetzte Einnahme, obwohl sich selbst oder anderen hierdurch Schaden zugefügt wird.
Langjährige Erfahrungen zeigen, dass die Angst vor einer psychischen Abhängigkeit im Sinne einer Suchtentwicklung gerade bei modernen Arzneimitteln mit verzögerter Wirkstoff-Freisetzung unbegründet ist. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Präparate stets entsprechend der Anleitung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin einnehmen!

„Bin ich noch fahrtüchtig, wenn ich ein Opioid einnehme?“

Eine Schmerztherapie schließt nicht zwangsläufig das Führen eines Fahrzeugs aus. In manchen Fällen, in denen durch die Linderung von Schmerzen die Beweglichkeit verbessert wird oder der ungestörte Nachtschlaf wieder zu einer höheren Fitness und Reaktionsfähigkeit am Tag führt, kann Autofahren erst wieder möglich werden. Aber es muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden, ob und in welchem Maße Sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen können. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihre Fahrtüchtigkeit! In der Regel ist das Autofahren für einen Patienten oder eine Patientin in gutem Allgemeinzustand und unter einer stabil eingestellten Schmerztherapie mit gleich bleibender Dosierung möglich. Es besteht jedoch stets die Pflicht zur kritischen Selbstüberprüfung: Bin ich in der momentanen Situation fahrtüchtig oder nicht? Für Berufskraftfahrer/innen können über die allgemein anzuwendenden Vorschriften hinaus noch weitere Einschränkungen bestehen, die bei den jeweiligen Berufsverbänden erfragt werden müssen.

„Was ist, wenn ich schon so viele andere Medikamente einnehmen muss?“

Es ist richtig, dass die Einnahme mehrerer Medikamente aufeinander abgestimmt sein muss. Betroffen sind oft ältere Menschen, die häufig nicht nur eine Krankheit behandeln müssen, sondern gleich mehrere. Vielleicht ist es für Sie beruhigend zu wissen, dass es gerade unter den sehr starken Schmerzmitteln, den Opioiden, Präparate gibt, die nicht nur den Schmerz effektiv lindern, sondern die auch besonders gut verträglich sind beziehungsweise sich ausgezeichnet für Therapien mit vielen verschiedenen anderen Medikamenten eignen.

„Wozu brauche ich einen Opioid-Ausweis?“

Den Opioid-Ausweis sollten Sie immer mit sich führen, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein Opioid verschrieben hat. So können sich andere Ärzte, zu denen Sie gehen oder der Apotheker über Ihre Schmerztherapie informieren. In dem Ausweis wird darauf hingewiesen, dass Sie auf die regelmäßige beziehungsweise dauerhafte Einnahme des Opioids angewiesen sind. Zudem wird davor gewarnt, diese Schmerztherapie bei Ihnen ohne triftigen Grund abrupt abzusetzen, weil Sie sonst starke Schmerzen bekommen und Entzugssymtome auftreten können.

Den Opioid-Ausweis können Sie hier bestellen.

Was muss ich beachten, wenn ich verreisen möchte?

Wenn Sie ein Opioid einnehmen, brauchen Sie eine „Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln“. Diese Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin aus. Sie muss von der für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden. Die Bescheinung ist  rechtsverbindlich in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen angehören, wird jedoch auch in vielen anderen Ländern anerkannt.

Die Bescheinigung steht Ihnen hier zum Download bereit:
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